Lizenzvereinbarung 1. Vertragsgegenstand 1.1. Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software-Lösung (nachfolgend „Software“), der diese Lizenzvereinbarung beiliegt, durch die Coleida GmbH an Unternehmen (nachfolgend „Lizenznehmer“). Durch Nutzung der Software stimmt der Lizenznehmer dieser Lizenzvereinbarung zu. 2. Mängelansprüche 2.1. Garantien für die Beschaffenheit der Leistung übernimmt die Coleida GmbH nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. 2.2. Wenn die gelieferte Sache mangelhaft ist, wird die Coleida GmbH die Mängel innerhalb angemessener Zeit beseitigen oder mangelfreie Gegenstände nachliefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden vorbehaltlich der Haftungsbegrenzung unter Ziffer VI. die gesetzlichen Rechte zu. Das Recht zum Rücktritt ist dabei jedoch auf die gelieferte und mangelhafte Sache begrenzt. 2.3. Generell ist die Einstandspflicht für Schäden, die die Coleida GmbH zu vertreten hat, vorbehaltlich der Haftungsbegrenzung der Ziffer 5 auf die Gesamthöhe des vereinbarten Auftragshonorars begrenzt. Hierunter fallen auch Folgeschäden. 2.4. Der Kunde haftet gegenüber der Coleida GmbH für die Freiheit von Schutzrechten Dritter der im Rahmen des Vertrages durch den Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Materialien. Er stellt die Coleida GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und hat der Coleida GmbH etwaige aus einer Verletzung dieser Pflicht resultierenden Schäden zu ersetzen. 3. Software 3.1. Allgemeines Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarung. Entgegenstehende Bedingungen werden von der Coleida GmbH nicht akzeptiert. 3.2. Nutzungsrechte Die Überlassung von in der Leistungsbeschreibung näher spezifizierten Programmen (nachfolgend "Software" genannt) der Coleida GmbH erfolgt zum Kauf. Gegen Zahlung eines Kaufpreises gewährt die Coleida GmbH dem Kunden ein zeitlich auf 12 Monate befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software. Die Lieferung von Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang. Die Installation der Software erfolgt durch den Käufer. Die Rechteeinräumung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung. 3.3. Weitere Lizenzen Die von der Coleida GmbH nach Kundenwunsch individuell erstellten oder im Rahmen von Lizenzmiete oder -kauf bereitgestellten Produkte benötigen zum ordnungsgemäßen Betrieb teilweise weitere Lizenzen von Microsoft. Diese Lizenzen muss der Lizenznehmer separat bei Microsoft erwerben. Stellt Microsoft die Dienste ein, die zum Betrieb der Software benötigt werden, oder nimmt Microsoft Änderungen an den Diensten vor, die die Funktion oder Lauffähigkeit der Software beeinträchtigen, stellt dies keinen Mangel der Software dar. 3.4. Verfügbarkeit Sofern die Infrastruktur zum Betrieb der Software nicht von der Coleida GmbH gestellt wird, kann die Coleida GmbH die Verfügbarkeit nicht gewährleisten. Die Verfügbarkeit der Onlinedienste im Jahresmittel wird in diesem Fall vom Betreiber der Infrastruktur oder Software-as-a-Service-Produkte bestimmt. 3.5. Software-Nutzung Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software auf dem Computersystem, für das die Software geliefert worden ist, bestimmungsgemäß zu nutzen. Im Falle des Kaufs räumt die Coleida GmbH dem Kunden ein dauerhaftes Nutzungsrecht ein, im Falle der Miete ist dieses zeitlich auf die vereinbarte Mietzeit beschränkt. Dies umfasst die Installation der Software, soweit zur Nutzung erforderlich, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Weitere Nutzungsarten sind nicht zulässig. Insbesondere dürfen keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software vorgenommen werden, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln, auch nicht teilweise oder vorübergehend. Das Anfertigen von Kopien für Sicherungszwecke oder zur Fehlersuche ist gestattet. 3.6. Urheberrechte, Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen Rechte, insbesondere Urheberrechte an den von der Coleida GmbH in Erfüllung des Auftrages erzielten Arbeitsergebnissen stehen der Coleida GmbH zu. Hiervon umfasst sind auch die Objekt- und Quellcodes sowie alle dazu gehörigen Unterlagen in ihrem jeweiligen Entwicklungsstand. Sollte sich ein Schutzrecht beim Kunden manifestieren, ist dieser verpflichtet, der Coleida GmbH ein räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht für alle bekannten und noch entstehenden Nutzungsarten einzuräumen. Die Coleida GmbH räumt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte an den Ergebnissen aus der vertraglich vereinbarten Tätigkeit der Coleida GmbH ein. Explizit ausgenommen hiervon sind Rechte am eingesetzten Know-How und sonstigen Methoden und Arbeitsweisen der Coleida GmbH. Die Coleida GmbH bzw. der Softwarehersteller ist Inhaber sämtlicher Schutz- und Urheberrechte an der Software sowie den zugehörigen Dokumentationen. Auf oder in der Software befindliche Vermerke und Hinweise auf Urheberrechte und sonstige Schutzrechte dürfen weder entfernt noch verändert oder unkenntlich gemacht werden. 3.7. Rechteübertragung Eine Übertragung (gleich ob durch Verschenken, Verleihen, Vermieten, Verkaufen oder auf andere Weise) der Nutzungsrechte auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Information der Coleida GmbH zulässig. Der Dritte muss diesen Bedingungen zustimmen und der Kunde darf keinerlei Kopien an der Software und den Dokumentationen zurückbehalten. Eine mögliche Befugnis zum Einsatz der Software in einem Netzwerk umfasst nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Die Software darf vom Kunden weder dekompiliert noch zurückentwickelt (Reverse Engineering) werden. Die §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen seitens des Kunden kann die Coleida GmbH und/oder der jeweilige Softwarehersteller oder Lieferant dem Kunden das Nutzungsrecht entziehen und, unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte, die Rückgabe oder die Vernichtung der Software sowie sämtlicher etwaiger Kopien verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4. Gewährleistung 4.1. Gewährleistung bei dauerhafter Überlassung von Software Die Coleida GmbH gewährleistet, dass die Software mit den von der Coleida GmbH bzw. dem Softwarehersteller in den zugehörigen Programmdokumentationen aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Coleida GmbH ist nicht verpflichtet, die Software auf einem aktuellen Stand zu halten, zu warten oder zu pflegen. Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden. Die Coleida GmbH wird im Falle der dauerhaften Überlassung Mängel der Software beseitigen. Dies erfolgt nach Wahl der Coleida GmbH durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines mangelfreien Gegenstands. Die Lieferung kann auch so erfolgen, dass die Coleida GmbH eine neuere Softwareversion zur Verfügung stellt, die alle nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag geschuldeten Beschaffenheiten aufweist und den Kunden hinsichtlich der Nutzung der Software gegenüber der nach dem Vertrag geschuldeten Beschaffenheiten nicht unzumutbar beeinträchtigt. Der Kunde hat das Recht, bei mehrmaligem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung eine angemessene Herabsetzung der Nutzungsgebühr zu verlangen. Handelt es sich dabei um Mängel, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Kunde den jeweiligen Datenträger mit der Software sowie der zugehörigen Dokumentationen an die Coleida GmbH zurücksenden und sämtliche etwaige Kopien vernichten. Der Kunde gewährt der Coleida GmbH zur etwaigen Mängelbeseitigung angemessene Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist die Coleida GmbH von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde die Software verändert oder unsachgemäß benutzt hat, oder dass die Software nicht gemäß der entsprechenden Dokumentation installiert und betrieben worden ist. 4.2. Allgemeine Regelungen zur Gewährleistung Der Kunde wird vor Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen bzw. Ansprüchen zum Erhalt der Mietsache mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung bzw. Erhaltungspflicht unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung oder Erhaltung der Mietsache unterfällt (Scheinmangel), kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen der Coleida GmbH zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen der Coleida GmbH zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Freischaltung der Software. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist Sitz der Coleida GmbH. Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung bzw. Bereitstellung von Software erfolgen, es sei denn, die telekommunikative Übermittlung ist dem Kunden, beispielsweise aus Gründen der IT-Sicherheit, nicht zumutbar. 4.3. Support Die Coleida GmbH ist nur dann 1. Ansprechpartner für Supportanfragen, wenn der Kunde die betroffenen Leistungen direkt von der Coleida GmbH bezieht. 5. Haftung Die Coleida GmbH haftet für Schäden, die durch fehlende von ihr zugesicherte Eigenschaften entstanden sind sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Coleida GmbH haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, summenmäßig beschränkt bis zu einem Betrag in Höhe des Betrages der vom Kunden bezahlten Lizenzgebühr bei gekauften Lizenzen bzw. einer Jahresmiete bei gemieteten Lizenzen. Ferner haftet die Coleida GmbH bei Schäden aus Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit unbeschränkt. Die Coleida GmbH schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob die Coleida GmbH ein Verschulden trifft ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Coleida GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass die Coleida GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen hat und im Falle eines vermuteten Fehlers der Software alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat. Die Schadenersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten. Für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, sowie für Schäden aus Mängeln, die die Coleida GmbH absichtlich verschwiegen, oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften. 6. Referenz Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Coleida GmbH berechtigt, den Namen, das Logo und die Adresse des Lizenznehmers, insbesondere die Anschrift und die Internetdomain, sofern vorhanden, zu veröffentlichen, wenn die Coleida GmbH Vertragspartnerverzeichnisse publiziert oder sonst die Akzeptanz der Leistungen der Coleida GmbH seitens ihrer Kunden kommunizieren möchte. Dieses Recht besteht ausschließlich zur Darstellung von Referenzen. Zu diesem Zweck wird bei jedem Start der Software die Domain des Nutzers, extrahiert aus der E-Mail-Adresse des Microsoft Work Accounts, mit der sich der Nutzer bei der von Microsoft bereitgestellten SaaS-Plattform anmeldet, an Coleida übertragen. Beispiel: der Nutzer meldet sich mit seinem Microsoft Work Account, der mit der E-Mail-Adresse vorname.nachname@coleida.com verknüpft ist, an. In diesem Fall wird die Domain (coleida.com), die genutzte App und die Version/Herkunft der App an die Coleida GmbH übertragen. Weitere Informationen, die einen Rückschluss auf die Identität des Nutzers zulassen, werden nicht übertragen. Der Verwendung der Referenz kann der Kunde jederzeit in Textform widersprechen. Die Coleida GmbH wird unverzüglich nach Zugang des Widerspruchs die Daten und Kennzeichen des widersprechenden Kunden aus ihren Publikationen entfernen. Referenzen in bereits gefertigten Druckwerken müssen nicht rückgängig gemacht werden. 7. Geheimhaltung Die Parteien verpflichten sich, Dritten gegenüber bzgl. Inhalt und Umfang der aufgrund der Zusammenarbeit erlangten, nicht allgemein bekannten Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur zur Durchführung des Auftrages zu verwenden. 8. Sonstiges Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte dürfen vom Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer an Dritte abgetreten werden. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Der Kunde darf kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Er darf nicht mit Forderungen aufrechnen, die vom Auftragnehmer nicht schriftlich anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für beide Teile ist Waldsassen.